KINDER-
UND JUGENDANWALT:
NICHT
ZUM WOHLE DER KINDER
UND
JUGENDLICHEN
A) VORGESCHICHTE:
I) Bekanntlich hat der
Südtiroler Landtag Anfang Mai 2010 Dr. Simon Tschager zum Kinder- und
Jugendanwalt ernannt. Dies auf Grund des entsprechenden Landesgesetzes Nr. 3
vom 26.06.2009. Laut diesem Landesgesetz ist es Aufgabe des
Kinder- und Jugendanwaltes, im Rahmen der vom selben Landesgesetz abgesteckten
Zuständigkeiten, darüber zu wachen, dass die Grundsätze der
UN-Kinderrechtskonvention respektiert werden. Dazu ist festzustellen, dass
diese internationale Kinderrechtskonvention nicht nur Rechte von Kindern und
Jugendlichen beinhaltet, sondern auch Pflichten derselben Kinder und
Jugendlichen, und zwar besonders gegenüber den eigenen Eltern. In mehreren
Artikeln werden die Vorrangstelle und die Erziehungsaufgaben, sowie die
Erziehungspflichten der Eltern hervorgehoben und deren Beachtung eingefordert.
Weiters wird in derselben Konvention als eine der Zielsetzungen der Erziehung
festgeschrieben, den Kindern und Jugendlichen den Respekt vor ihren Eltern
einzuschärfen.
II) Diese Punkte wurden aber bisher von allen jenen
Verbänden, welche glauben, sich besonders für Kinder- und Jugendrechte
einsetzen zu müssen, und vor allem vom „Südtiroler Jugendring“ einfach
verschwiegen. Den Kindern gegenüber wurde nur von deren Rechten, nie aber von
deren Pflichten gesprochen. Bereits dies war seit Jahren eine unzulässige und
verantwortungslose Aufhetzung der Kinder gegen die Eltern und gegen jede
Autorität, und zwar weil ein Reden nur von Rechten, ohne auf die Pflichten
hinzuweisen, eine Lebenshaltung bewirkt, welche einseitig, unausgeglichen,
schädlich und unerträglich wird.
III) Darüber hinaus
wurde nie ein Wort darüber verloren, dass auch heute noch das 4. Gebot Gottes
gilt, und dass die Kinder die Pflicht haben, die Eltern zu lieben, zu ehren und
denselben zu gehorchen. Dazu ist festzustellen, dass dieses Verhalten der
Kinder gegenüber den Eltern nicht nur vom 4. Gebot gefordert wird, sondern auch
von der staatlichen Rechtsordnung, also vom Zivilgesetzbuch, welches auch die
Pflichten der Kinder gegenüber der Eltern eindeutig festhält.
Demgegenüber wurden aber von einer Reihe von
Jugendverbänden, vor allem aber vom „Südtiroler Jugendring“, den Kindern und
Jugendlichen gegenüber die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in
lügenhafter Weise verdreht und von „Rechten“ gesprochen, (wie z.B. von einem
behaupteten „Mitbestimmungsrecht über
alle sie (betreffenden Angelegenheiten“), die es nicht gibt.
Also eine unerträgliche
und verantwortungslose, ja lügenhafte Aufhetzung der Kinder und Jugendlichen
gegenüber den Eltern.
IV) Nachdem diese
Aufhetzerei der Kinder und Jugendlichen vor allem vom „Südtiroler Jugendring“
seit Jahren betrieben wird, müsste man vom neuen Kinder- und Jugendanwalt
erwarten, dass er sich von den Tätigkeiten desselben Jugendringes distanziert.
Aber weit gefehlt! Der neue Kinder- und Jugendanwalt, Dr. Simon Tschager, ist
gleich nach seiner Ernennung in einem Morgengespräch in der RAI-Bozen mit dem
führenden Beamten des „Südtiroler Jugendringes“, Dr. Michael Peer, aufgetreten
und hat seine Unterstützung und weitere enge Zusammenarbeit mit dem „Südtiroler
Jugendring“ betont. Dazu ist festzustellen, dass Dr. Simon Tschager selber
mehrere Jahre lang stellvertretender Vorsitzender des „Südtiroler Jugendringes“
war.
B) IDEOLOGISCHE
AUSRICHTUNG UND TÄTIGKEIT DES „SÜDTIROLER JUGENDRINGES“:
Nachdem die Tätigkeit
des „Südtiroler Jugendringes“, betreffend Kinder und Jugendliche, seit Jahren
eine verantwortungslose Jugendverführung auf verschiedensten Gebieten
darstellt, kann insgesamt die Tätigkeit desselben, und vor allem von dessen
Dienststelle „young+direkt“, ohne Übertreibung als „diabolisch“ bezeichnet
werden. Denn das Wort „diabolisch“ kommt von „Diabolus“ und bedeutet „verwirren,
täuschen, lügen, Verdrehung der Wahrheit, Böses als Gutes bezeichnen und Gutes
als Böses darstellen“.
Zur Ausrichtung der ideologischen Zielsetzungen und
Tätigkeiten des „Südtiroler Jugendringes“, mit seiner Dienststelle „young+direkt“,
gegenüber den Kindern und Jugendlichen ist folgendes festzustellen:
I)Der Südtiroler Jugendring mit seiner
Dienststelle „young & direkt“ vermittelt Kindern und Jugendlichen eine
religionslose und neuheidnische Ideologie. Damit zerstört er bei denselben
weitgehend Sittlichkeit und religiöse Überzeugungen. Dies geschieht durch
Beratung von Kindern und Jugendlichen durch Telefon, sowie durch E-Mails und Internet usw. Darüber hinaus werden überall vom Jugendring, bzw. von
„young & direkt“ Broschüren, Karten und Plakate usw. verteilt und
aufgehängt, womit die Eltern lächerlich gemacht werden und versucht wird, bei
den Kindern und Jugendlichen die Achtung, sowie den Respekt und den Gehorsam
gegenüber den Eltern zu zerstören. Vertreter von „young & direkt“ schrecken
auch nicht davor zurück, solche Verführungsschriften auch in Schulen zu
bringen, um die Schülerinnen und Schüler durch ihre unchristliche Ideologie zu
verführen. Viele Eltern, die ihre Kinder nach der Glaubens- und Sittenlehre der
katholischen Kirche erziehen wollen, sind entsetzt, schockiert und empört, dass
der „Südtiroler Jugendring“, mit seiner Dienststelle „young & direkt“,
versucht, hinter ihrem Rücken, und bei Hintergehung ihrer Erziehungstätigkeit und
ihres Erziehungsrechtes, bei den jungen Menschen, sowie schon bei Kindern das
Verantwortungsbewusstsein und jede Hemmung auf sexuellem Gebiete zu zerstören
und sie gegen die Eltern aufzuhetzen.
II)Dazu erscheint es notwendig, auf die weltanschauliche Ideologie und
Grundlagen des „Südtiroler Jugendringes“ und deren Mitarbeiter, und somit auch
von „young&direct“, hinzuweisen.
1.Ein Mitglied unseres Vereines hat sich in das Büro des „Südtiroler
Jugendringes“ begeben und die Mitarbeiter offen gefragt, wie sie ihre Tätigkeit
mit der christlichen Glaubens- und Sittenlehre vereinbaren können. Die
wiederholte Antwort der Mitarbeiter, also Angestellten, war: „Unsere
Jugendarbeit wird auf religionsloser Ebene durchgeführt.“
Dies bedeutet, dass die Jugendarbeit des „Südtiroler
Jugendringes“, sowie von „young+direkt“ eindeutig auf
atheistisch-neuheidnischer Ebene durchgeführt wird, und dass dabei das
christliche Menschenbild und der christliche Glaube bei den Jugendlichen
zerstört werden.
2. Dies stellt offensichtlich eine grobe Verletzung der
Grundsätze des Jugendförderungsgesetzes des Landes dar (L.G. Nr. 13 vom 1. Juli
1983), welches im Art. 2, Abs. 2, folgendes bestimmt:
„Ziel der Jugendarbeit
ist es die seelische, geistige, religiöse, kulturelle, soziale und körperliche
Entwicklung des jungen Menschen so zu fördern, dass er seine Persönlichkeit
unter Achtung der Würde des Menschen frei entfalten kann..“
Nachdem mehr als 90%
der Jugendlichen in unserem Lande katholisch getauft sind, kann somit die
„seelische, geistige, religiöse und kulturelle Entwicklung“ nur auf der
katholischen Glaubens- und Sittenlehre aufbauen.
3. Es ist unter diesen Umständen nicht nur unverständlich,
sondern geradezu verantwortungslos, dass der „Südtiroler Jugendring“ von den
Landesräten Dr. Sabina Kasslatter Mur und Dr. Richard Theiner dauernd gelobt
und unterstützt wird, und zwar jährlich mit mehr als € 500.000,00 mit unseren
Steuergeldern.
III)Herausgabe der
Bubenverführungsbroschüre „info@boys.bz“ und
Mitarbeit bei der Erstellung, sowie die Verbreitung der Mädchenverführungsbroschüre
„info!girls“:
Bereits im September
2000 wurde die erste Auflage der Buben-Verführungsbroschüre für Jugendliche ab
14 Jahren, info@boys.bz, herausgegeben, deren
Inhalt menschenunwürdig und völlig unchristlich war.
Im Jahre 2007 wurde die zweite Mädchenbroschüre „info!girls“
herausgegeben, an deren Ausarbeitung auch „Young & Direct“, also die
Dienststelle des „Südtiroler Jugendringes“, beteiligt war. Auch diese
Mädchenbroschüre wird vom „Südtiroler Jugendring“ und vor allem von „young
& direkt“ verbreitet.
Im Folgenden möchten wir zu den vom „Südtiroler Jugendring“, bzw. von
„young&direkt“ herausgegebenen und verbreiteten Broschüren „infogirls“ und
„infoboys“, sowie allgemein zur Tätigkeit des Südtiroler Jugendringes und der
Dienststelle „young & direkt“ folgendes feststellen:
1. Sexualität wird in erster Linie als Genussmittel
dargestellt, welches ab 14 Jahren zügellos genossen werden kann und soll.
2. Das Bestehen von dauernden moralischen Normen auf dem
Gebiet der Sexualität wird abgestritten. Weiters wird behauptet, dass Alles erlaubt sei, was gefällt.
3. Die Abtreibung
wird als etwas Erlaubtes, ja als ein Recht dargestellt und wird somit den
Jugendlichen, zumindest indirekt, geradezu empfohlen. In keiner Weise wird
darauf hingewiesen, dass bei jeder Abtreibung ein Kind getötet, also umgebracht
wird. In der Broschüre „info!girls“ heißt es dazu sogar wörtlich:
„Die persönliche
Entscheidung für oder gegen ein Kind muss auch im Hinblick auf Zukunftsaussichten,
Wünsche, Träume, berufliche Vorstellungen und Neigungen getroffen werden.“
Mit dieser Anleitung
des „Südtiroler Jugendringes“ an Mädchen ab 14 Jahren wird das Lebensrecht
eines Kindes geringer eingestuft, als „Zukunftsaussichten, Wünsche, Träume,
berufliche Vorstellungen und Neigungen.“ Fürwahr, eine größere Verachtung des
Lebensrechtes der Kinder und eine schlimmere Befürwortung der furchtbarsten
Gewalt gegen Kinder, nämlich das Umbringen derselben, kann man sich wohl kaum
vorstellen.
Diese Mädchen werden
also dazu angeleitet, ihr Kind wenn es ihnen nicht passt, einfach zu ermorden.
Diese ungeheuerliche Verführung von jungen Menschen kann nur als diabolisch
bezeichnet werden.
4. Gerade das
grundlegendste Recht der Kinder, nämlich das Recht auf Leben, müsste der
Kinder- und Jugendanwalt mit aller Energie verteidigen. Solange er aber mit dem
„Südtiroler Jugendring“ auf dieser Grundlage zusammenarbeitet und dessen bisherige
Tätigkeit gutheißt, fördert er geradezu das Umbringen von Kindern, sodass eine
Zusammenarbeit mit demselben schon aus diesem Grunde abzulehnen ist.
5. Unter den Verhütungsmitteln werden auch früh abtreibende
Mittel empfohlen, wie die „Spirale“ und die „Pille danach“.
Auch in diesem
Zusammenhang wird den Jugendlichen nicht mitgeteilt, dass es sich dabei um das
Töten eines ungeborenen Kindes handelt.
6. Die Homosexualität wird in wahrheitswidriger Weise als
gleichwertige „Liebe“ wie die Liebe zwischen Mann und Frau dargestellt, was
eine offensichtliche Unwahrheit ist.
Damit werden die
Jugendlichen geradezu angeleitet, eventuellen homosexuellen Gefühlen
nachzugeben und ein homosexuelles Leben zu befürworten und auch zu führen,
anstatt sich um Veränderung dieser widernatürlichen Neigung zu bemühen.
7. Bisexualität, also Geschlechtsbeziehungen eines Menschen
sowohl zu Personen des eigenen Geschlechtes (Homosexualität), als auch
gleichzeitig zu Personen des anderen Geschlechtes, wird in ungeheuerlicher
Weise als „normal und gleichwertig“ wie die Liebe zwischen Mann und Frau
dargestellt.
8. In Zusammenhang mit dem sogenannten „richtigen Zeitpunkt“
für das „erste Mal“ des Geschlechtsverkehres steht in der vom „Südtiroler
Jugendring“, bzw. von „young+direkt“ herausgegeben Broschüre „info!girls“ unter
anderem wörtlich folgendes:
„Achte auf deine
Gefühle und vertraue ihnen. Lass dich nicht von anderen oder von dir selbst
unter Druck setzen, mach nur das, was dir passt und zeige deine Grenzen auf.“
Aus diesen zwei Sätzen
geht eindeutig hervor, dass vom „Südtiroler Jugendring“, und von
„young&direkt“ eine Weltanschauung vertreten und verbreitet wird, wonach
der Mensch sein eigener „Gott“, bzw. „Götze“ ist und selber entscheidet, was er
tun und lassen will. Dabei wird gar nicht mehr von „Gut“ und „Böse“ geredet,
sondern nur von absoluter Selbstherrlichkeit und Willkür, ohne jede Bindung an
ein Gewissen oder an die Gebote Gottes.
Die wesentlichen
Warnungen an die jungen Mädchen bestehen nur darin, dass sie ja ordentlich
verhüten sollen, damit ja kein Kind gezeugt wird.
9. Es ist
offensichtlich, dass die Verbreitung dieser unchristlichen, unsittlichen und
menschenverachtenden Ideologie bei Kindern und Jugendlichen bewirkt, dass
diese, wenn sie erwachsen sind, nicht mehr die Bereitschaft aufbringen,
mehreren Kindern das Leben zu schenken, weil ihnen ja die Zeugung eines Kindes
als etwas Schädliches und Hinderliches eingeredet wird.
Die Folge wird somit
sein, dass in den kommenden Jahren, bzw. Jahrzehnten noch weniger Kinder
geboren werden und unser Volk noch mehr zu einem sterbendem Volk wird.
10. Der „Südtiroler Jugendring“, hat
in Bahnhöfen Plakate angeschlagen, auf welchen zwei Eltern wie zwei „Hyänen“,
bzw. Raubtiere dargestellt sind, die auf ein Mädchen losschreien. Das Mädchen
hält sich die Ohren zu und blinzelt, woraus zu schließen ist, dass sie denkt: „Schreit, ich höre nichts“. Dann heißt
es: „Sprich dich aus“, also beim Jugendring, bzw. bei „young +
direkt“.
Die Eltern werden hier in verantwortungslosester Weise wie „Hyänen“
dargestellt, welche nur eine Belastung und ein Nachteil für die Kinder und
Jugendlichen wären.
11. Daraus ergibt sich, dass der „Südtiroler Jugendring“ durch Lügen,
Verdrehen der Wahrheit usw. die Kinder gegen die Eltern aufhetzt. Er führt
seine Jugendarbeit auf vollkommen religionsloser Ebene durch und verleitet die
Jugendlichen zu sexuellen Ausschweifungen (Homosexualität, Bisexualität) zu
einem „modernen“ Leben weitgehend ohne Pflichten (nur mit Rechten), was diese
Jugendlichen einmal noch teuer „bezahlen“ werden müssen.
C) VERHALTEN
GEGENÜBER DEM KINDER- UND JUGENDANWALT:
I) Nachdem Dr. Simon
Tschager, als langjähriger stellvertretender Vorsitzender des „Südtiroler
Jugendringes“, diese beschriebene, die Kinder und die Jugend schädigende,
Tätigkeit des „Südtiroler Jugendringes“ und dessen Dienststelle „young+direkt“
offensichtlich mitträgt und sich niemals davon distanziert hat, und nachdem er
bereits unmittelbar nach seiner Ernennung zum Kinder- und Jugendanwalt
öffentlich seine weitere Unterstützung und gute Zusammenarbeit mit dem
„Südtiroler Jugendring“ erklärt hat und somit offensichtlich nicht bereit ist,
sich in Zukunft von den Ideologien, den Zielsetzungen und Tätigkeiten desselben
„Südtiroler Jugendringes“ und dessen Dienststelle „young+direkt“ zu
distanzieren, kann man nur alle Kinder und Jugendlichen davon abraten, sich an
den Kinder- und Jugendanwalt zu wenden.
II) Auch alle Eltern tun
gut daran, sich in keiner Weise mit dem Kinder- und Jugendanwalt einzulassen,
sondern jeden Kontakt mit denselben zu verweigern.
III) Dr. Simon Tschager
hat in einem Interview erklärt, dass er im ersten Jahr seiner Tätigkeit etwa 50
Schulen besuchen will. Dies offensichtlich, um den Schülern seine Vorstellungen
von den „Kinderrechten“ zu vermitteln, und zwar offensichtlich ohne, dass deren
Eltern gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.
Zu diesem Punkt ist
darauf hinzuweisen, dass laut dem, vom Südtiroler Landtag beschlossenen Gesetz,
betreffend die Errichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, derselbe
keinerlei Berechtigung hat, sich in die Erziehungstätigkeit der Eltern
einzumischen, bzw. irgendwie den Eltern „Vorschriften“ zu machen.
Zu diesen absolut unzulässigen Absichten des Kinder- und
Jugendanwaltes ist folgendes festzustellen:
1. Die Eltern
sind berechtigt, den Kindern und Jugendlichen jeden Kontakt mit dem Kinder-und
Jugendanwalt zu untersagen. Weiters haben dieselben das Recht, jeden
Vermittlungsversuch vom selben abzuweisen und können auch jede Zusammenarbeit
mit ihm verweigern.
Denn im Gesetz ist nur die Möglichkeit vorgesehen,
dass der Kinder- und Jugendanwalt, wenn Kinder und Jugendliche zu ihm kommen,
einen Vermittlungsversuch mit den Eltern versuchen kann. Aber, wie gesagt, die Eltern sind in keiner Weise verpflichtet, diesen
Vermittlungsversuch irgendwie anzunehmen, noch sind sie verpflichtet, auf ein
Schreiben desselben zu antworten.
2. Nirgends ist
im Gesetz eine Bestimmung enthalten, welche den Kinder- und Jugendanwalt
ermächtigen würde, von sich aus zu den Kindern zu gehen und dieselben über
deren angebliche oder wirklichen „Rechte“ aufzuklären, sondern er muss, was den
direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen betrifft, warten bis dieselben zu
ihm kommen, wenn dieselben dies wollen, bzw. dürfen. Dies bedeutet, dass sowohl
die Kinder und Jugendlichen, sowie vor allem deren Eltern sich jeden Kontaktes
und jeder Belehrung von Seiten desselben entziehen und widersetzen können.
3. Wenn der
Kinder- und Jugendanwalt aber in die Schulen, also in die Schulklassen gehen
würde, dann würden den Kindern, bzw. Schülern dessen Vorstellungen von deren „Rechten“
aufgedrängt, ja irgendwie sogar aufgezwungen, da sich die einzelnen Schüler
dagegen ja nicht wehren könnten. Dies wäre aber eine völlig unzulässige
Aufdrängung der Tätigkeit desselben Kinder- und Jugendanwaltes, ja käme einer
schwerwiegenden Überschreitung von dessen Kompetenzen, wenn nicht einer Art
Amtsmissbrauch, gleich.
4. Dazu kommt,
dass im Falle, dass der Kinder- und Jugendanwalt in die Schulen gehen sollte,
um die Kinder über deren „Rechte und Pflichten“ aufzuklären, man auf Grund der
bisherigen Erfahrung mit ihm davon ausgehen müsste, dass vor allem die „Rechte“
betont werden, aber von den „Pflichten“ wahrscheinlich nicht sehr viel die Rede
sein wird.
Jedenfalls
hat derselbe nicht das geringste Recht, in die Schulen zu gehen, wenn nicht die
Eltern aller Schüler einer Klasse ausdrücklich vorher ihre Zustimmung geben.
Denn ein solcher Versuch, in die Schulen zu gehen und die Kinder von den
Ansichten des Kinder- und Jugendanwaltes zu informieren, ohne dass die Eltern
gefragt werden, wäre ein unzulässiger Versuch, sich in die Erziehungstätigkeit
der Eltern einzumischen, wozu derselbe keinerlei Recht hat.
IV) Der
„Verein für christliche Erziehung und Schule“ ruft die Kinder und Jugendlichen,
sowie die Eltern und alle Verantwortlichen der Schulen dazu auf:
1. Die Kinder
und Jugendlichen bitten wir, in keiner Weise weder mit dem Kinder- und
Jugendanwalt, noch mit dem „Südtiroler Jugendring“ noch mit „young+direkt“ in
Kontakt zu treten, sowie alle Versuche derselben, an die Kinder und
Jugendlichen Werbematerial zu verteilen, abzuweisen.
2. Alle
Schulen, bzw. deren Direktoren und Lehrpersonen rufen wir auf, den Kinder- und
Jugendanwalt auf keinen Fall in die Schulen zu lassen.
3. Alle
Gemeindeverwaltungen, sowie alle Jugendtreffs, Jugendzentren, Jugenddienste und
Jugendverbände rufen wir auf, alle Versuche des Kinder- und Jugendanwaltes,
sowie von Vertretern des Jugendringes, bzw. von „young+direket“, Kontakt zu
Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und Werbematerial zu verbreiten,
entschieden abzuweisen und zu verhindern.
4. Die Eltern
rufen wir auf, ihre Kinder und Jugendliche von jedem Kontakt mit dem Kinder-
und Jugendanwalt abzuhalten und jede Zusammenarbeit mit demselben von
vorneherein zu verweigern, sowie jeden eventuellen Versuch desselben, sich in
die Erziehung der Kinder einzumischen, zurückzuweisen. Weiters rufen wir die
Eltern auf, sich entschieden dagegen zu wehren, sollte der Kinder- und
Jugendanwalt versuchen, in Schulen zu gehen. Dies gilt genauso für Vertreter
des „Südtiroler Jugendringes“ und von „young+direkt“.
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Diese Stellungnahme hat der Vorstand des „Vereines für
christliche Erziehung und Schule“ bei seiner Sitzung am 31. August 2010
beschlossen.
(Der Vorsitzende: RA. Dr. Hans Lunger)