KINDER- UND JUGENDANWALT:

 

NICHT ZUM WOHLE DER KINDER

UND JUGENDLICHEN

 

A) VORGESCHICHTE:

 

I) Bekanntlich hat der Südtiroler Landtag Anfang Mai 2010 Dr. Simon Tschager zum Kinder- und Jugendanwalt ernannt. Dies auf Grund des entsprechenden Landesgesetzes Nr. 3 vom 26.06.2009. Laut diesem Landesgesetz ist es Aufgabe des Kinder- und Jugendanwaltes, im Rahmen der vom selben Landesgesetz abgesteckten Zuständigkeiten, darüber zu wachen, dass die Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention respektiert werden. Dazu ist festzustellen, dass diese internationale Kinderrechtskonvention nicht nur Rechte von Kindern und Jugendlichen beinhaltet, sondern auch Pflichten derselben Kinder und Jugendlichen, und zwar besonders gegenüber den eigenen Eltern. In mehreren Artikeln werden die Vorrangstelle und die Erziehungsaufgaben, sowie die Erziehungspflichten der Eltern hervorgehoben und deren Beachtung eingefordert. Weiters wird in derselben Konvention als eine der Zielsetzungen der Erziehung festgeschrieben, den Kindern und Jugendlichen den Respekt vor ihren Eltern einzuschärfen.

 

II) Diese Punkte wurden aber bisher von allen jenen Verbänden, welche glauben, sich besonders für Kinder- und Jugendrechte einsetzen zu müssen, und vor allem vom „Südtiroler Jugendring“ einfach verschwiegen. Den Kindern gegenüber wurde nur von deren Rechten, nie aber von deren Pflichten gesprochen. Bereits dies war seit Jahren eine unzulässige und verantwortungslose Aufhetzung der Kinder gegen die Eltern und gegen jede Autorität, und zwar weil ein Reden nur von Rechten, ohne auf die Pflichten hinzuweisen, eine Lebenshaltung bewirkt, welche einseitig, unausgeglichen, schädlich und unerträglich wird.

 

III) Darüber hinaus wurde nie ein Wort darüber verloren, dass auch heute noch das 4. Gebot Gottes gilt, und dass die Kinder die Pflicht haben, die Eltern zu lieben, zu ehren und denselben zu gehorchen. Dazu ist festzustellen, dass dieses Verhalten der Kinder gegenüber den Eltern nicht nur vom 4. Gebot gefordert wird, sondern auch von der staatlichen Rechtsordnung, also vom Zivilgesetzbuch, welches auch die Pflichten der Kinder gegenüber der Eltern eindeutig festhält.

Demgegenüber wurden aber von einer Reihe von Jugendverbänden, vor allem aber vom „Südtiroler Jugendring“, den Kindern und Jugendlichen gegenüber die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in lügenhafter Weise verdreht und von „Rechten“ gesprochen, (wie z.B. von einem behaupteten „Mitbestimmungsrecht über alle sie (betreffenden Angelegenheiten“), die es nicht gibt.

Also eine unerträgliche und verantwortungslose, ja lügenhafte Aufhetzung der Kinder und Jugendlichen gegenüber den Eltern.

 

IV) Nachdem diese Aufhetzerei der Kinder und Jugendlichen vor allem vom „Südtiroler Jugendring“ seit Jahren betrieben wird, müsste man vom neuen Kinder- und Jugendanwalt erwarten, dass er sich von den Tätigkeiten desselben Jugendringes distanziert. Aber weit gefehlt! Der neue Kinder- und Jugendanwalt, Dr. Simon Tschager, ist gleich nach seiner Ernennung in einem Morgengespräch in der RAI-Bozen mit dem führenden Beamten des „Südtiroler Jugendringes“, Dr. Michael Peer, aufgetreten und hat seine Unterstützung und weitere enge Zusammenarbeit mit dem „Südtiroler Jugendring“ betont. Dazu ist festzustellen, dass Dr. Simon Tschager selber mehrere Jahre lang stellvertretender Vorsitzender des „Südtiroler Jugendringes“ war.

 

 

B) IDEOLOGISCHE AUSRICHTUNG UND TÄTIGKEIT DES „SÜDTIROLER JUGENDRINGES“:

Nachdem die Tätigkeit des „Südtiroler Jugendringes“, betreffend Kinder und Jugendliche, seit Jahren eine verantwortungslose Jugendverführung auf verschiedensten Gebieten darstellt, kann insgesamt die Tätigkeit desselben, und vor allem von dessen Dienststelle „young+direkt“, ohne Übertreibung als „diabolisch“ bezeichnet werden. Denn das Wort „diabolisch“ kommt von „Diabolus“ und bedeutet „verwirren, täuschen, lügen, Verdrehung der Wahrheit, Böses als Gutes bezeichnen und Gutes als Böses darstellen“.

Zur Ausrichtung der ideologischen Zielsetzungen und Tätigkeiten des „Südtiroler Jugendringes“, mit seiner Dienststelle „young+direkt“, gegenüber den Kindern und Jugendlichen ist folgendes festzustellen:

 

I)Der Südtiroler Jugendring mit seiner Dienststelle „young & direkt“ vermittelt Kindern und Jugendlichen eine religionslose und neuheidnische Ideologie. Damit zerstört er bei denselben weitgehend Sittlichkeit und religiöse Überzeugungen. Dies geschieht durch Beratung von Kindern und Jugendlichen durch Telefon, sowie durch E-Mails und Internet usw. Darüber hinaus werden überall vom Jugendring, bzw. von „young & direkt“ Broschüren, Karten und Plakate usw. verteilt und aufgehängt, womit die Eltern lächerlich gemacht werden und versucht wird, bei den Kindern und Jugendlichen die Achtung, sowie den Respekt und den Gehorsam gegenüber den Eltern zu zerstören. Vertreter von „young & direkt“ schrecken auch nicht davor zurück, solche Verführungsschriften auch in Schulen zu bringen, um die Schülerinnen und Schüler durch ihre unchristliche Ideologie zu verführen. Viele Eltern, die ihre Kinder nach der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche erziehen wollen, sind entsetzt, schockiert und empört, dass der „Südtiroler Jugendring“, mit seiner Dienststelle „young & direkt“, versucht, hinter ihrem Rücken, und bei Hintergehung ihrer Erziehungstätigkeit und ihres Erziehungsrechtes, bei den jungen Menschen, sowie schon bei Kindern das Verantwortungsbewusstsein und jede Hemmung auf sexuellem Gebiete zu zerstören und sie gegen die Eltern aufzuhetzen.

 

 II)Dazu erscheint es notwendig, auf die weltanschauliche Ideologie und Grundlagen des „Südtiroler Jugendringes“ und deren Mitarbeiter, und somit auch von „young&direct“, hinzuweisen.

1.Ein Mitglied unseres Vereines hat sich in das Büro des „Südtiroler Jugendringes“ begeben und die Mitarbeiter offen gefragt, wie sie ihre Tätigkeit mit der christlichen Glaubens- und Sittenlehre vereinbaren können. Die wiederholte Antwort der Mitarbeiter, also Angestellten, war: „Unsere Jugendarbeit wird auf religionsloser Ebene durchgeführt.“

Dies bedeutet, dass die Jugendarbeit des „Südtiroler Jugendringes“, sowie von „young+direkt“ eindeutig auf atheistisch-neuheidnischer Ebene durchgeführt wird, und dass dabei das christliche Menschenbild und der christliche Glaube bei den Jugendlichen zerstört werden.

 

2. Dies stellt offensichtlich eine grobe Verletzung der Grundsätze des Jugendförderungsgesetzes des Landes dar (L.G. Nr. 13 vom 1. Juli 1983), welches im Art. 2, Abs. 2, folgendes bestimmt:

„Ziel der Jugendarbeit ist es die seelische, geistige, religiöse, kulturelle, soziale und körperliche Entwicklung des jungen Menschen so zu fördern, dass er seine Persönlichkeit unter Achtung der Würde des Menschen frei entfalten kann..“

Nachdem mehr als 90% der Jugendlichen in unserem Lande katholisch getauft sind, kann somit die „seelische, geistige, religiöse und kulturelle Entwicklung“ nur auf der katholischen Glaubens- und Sittenlehre aufbauen.

 

3. Es ist unter diesen Umständen nicht nur unverständlich, sondern geradezu verantwortungslos, dass der „Südtiroler Jugendring“ von den Landesräten Dr. Sabina Kasslatter Mur und Dr. Richard Theiner dauernd gelobt und unterstützt wird, und zwar jährlich mit mehr als € 500.000,00 mit unseren Steuergeldern.

                                                                                                                

III)Herausgabe der Bubenverführungsbroschüre „info@boys.bz“ und Mitarbeit bei der Erstellung, sowie die Verbreitung der Mädchenverführungsbroschüre „info!girls“:

Bereits im September 2000 wurde die erste Auflage der Buben-Verführungsbroschüre für Jugendliche ab 14 Jahren, info@boys.bz, herausgegeben, deren Inhalt menschenunwürdig und völlig unchristlich war.

 

Im Jahre 2007 wurde die zweite Mädchenbroschüre „info!girls“ herausgegeben, an deren Ausarbeitung auch „Young & Direct“, also die Dienststelle des „Südtiroler Jugendringes“, beteiligt war. Auch diese Mädchenbroschüre wird vom „Südtiroler Jugendring“ und vor allem von „young & direkt“ verbreitet.

Im Folgenden möchten wir zu den vom „Südtiroler Jugendring“, bzw. von „young&direkt“ herausgegebenen und verbreiteten Broschüren „infogirls“ und „infoboys“, sowie allgemein zur Tätigkeit des Südtiroler Jugendringes und der Dienststelle „young & direkt“ folgendes feststellen:

 

1. Sexualität wird in erster Linie als Genussmittel dargestellt, welches ab 14 Jahren zügellos genossen werden kann und soll.

 

2. Das Bestehen von dauernden moralischen Normen auf dem Gebiet der Sexualität wird abgestritten. Weiters wird behauptet, dass Alles erlaubt sei, was gefällt.

 

3. Die Abtreibung wird als etwas Erlaubtes, ja als ein Recht dargestellt und wird somit den Jugendlichen, zumindest indirekt, geradezu empfohlen. In keiner Weise wird darauf hingewiesen, dass bei jeder Abtreibung ein Kind getötet, also umgebracht wird. In der Broschüre „info!girls“ heißt es dazu sogar wörtlich:

„Die persönliche Entscheidung für oder gegen ein Kind muss auch im Hinblick auf Zukunftsaussichten, Wünsche, Träume, berufliche Vorstellungen und Neigungen getroffen werden.“

 

Mit dieser Anleitung des „Südtiroler Jugendringes“ an Mädchen ab 14 Jahren wird das Lebensrecht eines Kindes geringer eingestuft, als „Zukunftsaussichten, Wünsche, Träume, berufliche Vorstellungen und Neigungen.“ Fürwahr, eine größere Verachtung des Lebensrechtes der Kinder und eine schlimmere Befürwortung der furchtbarsten Gewalt gegen Kinder, nämlich das Umbringen derselben, kann man sich wohl kaum vorstellen.

Diese Mädchen werden also dazu angeleitet, ihr Kind wenn es ihnen nicht passt, einfach zu ermorden. Diese ungeheuerliche Verführung von jungen Menschen kann nur als diabolisch bezeichnet werden.

 

4. Gerade das grundlegendste Recht der Kinder, nämlich das Recht auf Leben, müsste der Kinder- und Jugendanwalt mit aller Energie verteidigen. Solange er aber mit dem „Südtiroler Jugendring“ auf dieser Grundlage zusammenarbeitet und dessen bisherige Tätigkeit gutheißt, fördert er geradezu das Umbringen von Kindern, sodass eine Zusammenarbeit mit demselben schon aus diesem Grunde abzulehnen ist.

 

5. Unter den Verhütungsmitteln werden auch früh abtreibende Mittel empfohlen, wie die „Spirale“ und die „Pille danach“.

Auch in diesem Zusammenhang wird den Jugendlichen nicht mitgeteilt, dass es sich dabei um das Töten eines ungeborenen Kindes handelt.

 

6. Die Homosexualität wird in wahrheitswidriger Weise als gleichwertige „Liebe“ wie die Liebe zwischen Mann und Frau dargestellt, was eine offensichtliche Unwahrheit ist.

Damit werden die Jugendlichen geradezu angeleitet, eventuellen homosexuellen Gefühlen nachzugeben und ein homosexuelles Leben zu befürworten und auch zu führen, anstatt sich um Veränderung dieser widernatürlichen Neigung zu bemühen.

 

7. Bisexualität, also Geschlechtsbeziehungen eines Menschen sowohl zu Personen des eigenen Geschlechtes (Homosexualität), als auch gleichzeitig zu Personen des anderen Geschlechtes, wird in ungeheuerlicher Weise als „normal und gleichwertig“ wie die Liebe zwischen Mann und Frau dargestellt.

                                                                                                                

8. In Zusammenhang mit dem sogenannten „richtigen Zeitpunkt“ für das „erste Mal“ des Geschlechtsverkehres steht in der vom „Südtiroler Jugendring“, bzw. von „young+direkt“ herausgegeben Broschüre „info!girls“ unter anderem wörtlich folgendes: 

„Achte auf deine Gefühle und vertraue ihnen. Lass dich nicht von anderen oder von dir selbst unter Druck setzen, mach nur das, was dir passt und zeige deine Grenzen auf.“

 

Aus diesen zwei Sätzen geht eindeutig hervor, dass vom „Südtiroler Jugendring“, und von „young&direkt“ eine Weltanschauung vertreten und verbreitet wird, wonach der Mensch sein eigener „Gott“, bzw. „Götze“ ist und selber entscheidet, was er tun und lassen will. Dabei wird gar nicht mehr von „Gut“ und „Böse“ geredet, sondern nur von absoluter Selbstherrlichkeit und Willkür, ohne jede Bindung an ein Gewissen oder an die Gebote Gottes.

Die wesentlichen Warnungen an die jungen Mädchen bestehen nur darin, dass sie ja ordentlich verhüten sollen, damit ja kein Kind gezeugt wird.

 

9. Es ist offensichtlich, dass die Verbreitung dieser unchristlichen, unsittlichen und menschenverachtenden Ideologie bei Kindern und Jugendlichen bewirkt, dass diese, wenn sie erwachsen sind, nicht mehr die Bereitschaft aufbringen, mehreren Kindern das Leben zu schenken, weil ihnen ja die Zeugung eines Kindes als etwas Schädliches und Hinderliches eingeredet wird.

Die Folge wird somit sein, dass in den kommenden Jahren, bzw. Jahrzehnten noch weniger Kinder geboren werden und unser Volk noch mehr zu einem sterbendem Volk wird.

 

10. Der „Südtiroler Jugendring“, hat in Bahnhöfen Plakate angeschlagen, auf welchen zwei Eltern wie zwei „Hyänen“, bzw. Raubtiere dargestellt sind, die auf ein Mädchen losschreien. Das Mädchen hält sich die Ohren zu und blinzelt, woraus zu schließen ist, dass sie denkt: „Schreit, ich höre nichts“. Dann heißt es: „Sprich dich aus“, also beim Jugendring, bzw. bei „young + direkt“.

Die Eltern werden hier in verantwortungslosester Weise wie „Hyänen“ dargestellt, welche nur eine Belastung und ein Nachteil für die Kinder und Jugendlichen wären.

 

11. Daraus ergibt sich, dass der „Südtiroler Jugendring“ durch Lügen, Verdrehen der Wahrheit usw. die Kinder gegen die Eltern aufhetzt. Er führt seine Jugendarbeit auf vollkommen religionsloser Ebene durch und verleitet die Jugendlichen zu sexuellen Ausschweifungen (Homosexualität, Bisexualität) zu einem „modernen“ Leben weitgehend ohne Pflichten (nur mit Rechten), was diese Jugendlichen einmal noch teuer „bezahlen“ werden müssen.

 

C) VERHALTEN GEGENÜBER DEM KINDER- UND JUGENDANWALT:

I) Nachdem Dr. Simon Tschager, als langjähriger stellvertretender Vorsitzender des „Südtiroler Jugendringes“, diese beschriebene, die Kinder und die Jugend schädigende, Tätigkeit des „Südtiroler Jugendringes“ und dessen Dienststelle „young+direkt“ offensichtlich mitträgt und sich niemals davon distanziert hat, und nachdem er bereits unmittelbar nach seiner Ernennung zum Kinder- und Jugendanwalt öffentlich seine weitere Unterstützung und gute Zusammenarbeit mit dem „Südtiroler Jugendring“ erklärt hat und somit offensichtlich nicht bereit ist, sich in Zukunft von den Ideologien, den Zielsetzungen und Tätigkeiten desselben „Südtiroler Jugendringes“ und dessen Dienststelle „young+direkt“ zu distanzieren, kann man nur alle Kinder und Jugendlichen davon abraten, sich an den Kinder- und Jugendanwalt zu wenden.

 

 

II) Auch alle Eltern tun gut daran, sich in keiner Weise mit dem Kinder- und Jugendanwalt einzulassen, sondern jeden Kontakt mit denselben zu verweigern.

 

III) Dr. Simon Tschager hat in einem Interview erklärt, dass er im ersten Jahr seiner Tätigkeit etwa 50 Schulen besuchen will. Dies offensichtlich, um den Schülern seine Vorstellungen von den „Kinderrechten“ zu vermitteln, und zwar offensichtlich ohne, dass deren Eltern gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.

Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass laut dem, vom Südtiroler Landtag beschlossenen Gesetz, betreffend die Errichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, derselbe keinerlei Berechtigung hat, sich in die Erziehungstätigkeit der Eltern einzumischen, bzw. irgendwie den Eltern „Vorschriften“ zu machen.

Zu diesen absolut unzulässigen Absichten des Kinder- und Jugendanwaltes ist folgendes festzustellen:

 

1. Die Eltern sind berechtigt, den Kindern und Jugendlichen jeden Kontakt mit dem Kinder-und Jugendanwalt zu untersagen. Weiters haben dieselben das Recht, jeden Vermittlungsversuch vom selben abzuweisen und können auch jede Zusammenarbeit mit ihm verweigern.

Denn im Gesetz ist nur die Möglichkeit vorgesehen, dass der Kinder- und Jugendanwalt, wenn Kinder und Jugendliche zu ihm kommen, einen Vermittlungsversuch mit den Eltern versuchen kann. Aber, wie gesagt, die Eltern sind in keiner Weise verpflichtet, diesen Vermittlungsversuch irgendwie anzunehmen, noch sind sie verpflichtet, auf ein Schreiben desselben zu antworten.

 

2. Nirgends ist im Gesetz eine Bestimmung enthalten, welche den Kinder- und Jugendanwalt ermächtigen würde, von sich aus zu den Kindern zu gehen und dieselben über deren angebliche oder wirklichen „Rechte“ aufzuklären, sondern er muss, was den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen betrifft, warten bis dieselben zu ihm kommen, wenn dieselben dies wollen, bzw. dürfen. Dies bedeutet, dass sowohl die Kinder und Jugendlichen, sowie vor allem deren Eltern sich jeden Kontaktes und jeder Belehrung von Seiten desselben entziehen und widersetzen können.

 

3. Wenn der Kinder- und Jugendanwalt aber in die Schulen, also in die Schulklassen gehen würde, dann würden den Kindern, bzw. Schülern dessen Vorstellungen von deren „Rechten“ aufgedrängt, ja irgendwie sogar aufgezwungen, da sich die einzelnen Schüler dagegen ja nicht wehren könnten. Dies wäre aber eine völlig unzulässige Aufdrängung der Tätigkeit desselben Kinder- und Jugendanwaltes, ja käme einer schwerwiegenden Überschreitung von dessen Kompetenzen, wenn nicht einer Art Amtsmissbrauch, gleich.

 

4. Dazu kommt, dass im Falle, dass der Kinder- und Jugendanwalt in die Schulen gehen sollte, um die Kinder über deren „Rechte und Pflichten“ aufzuklären, man auf Grund der bisherigen Erfahrung mit ihm davon ausgehen müsste, dass vor allem die „Rechte“ betont werden, aber von den „Pflichten“ wahrscheinlich nicht sehr viel die Rede sein wird.

 

Jedenfalls hat derselbe nicht das geringste Recht, in die Schulen zu gehen, wenn nicht die Eltern aller Schüler einer Klasse ausdrücklich vorher ihre Zustimmung geben. Denn ein solcher Versuch, in die Schulen zu gehen und die Kinder von den Ansichten des Kinder- und Jugendanwaltes zu informieren, ohne dass die Eltern gefragt werden, wäre ein unzulässiger Versuch, sich in die Erziehungstätigkeit der Eltern einzumischen, wozu derselbe keinerlei Recht hat.

 

IV) Der „Verein für christliche Erziehung und Schule“ ruft die Kinder und Jugendlichen, sowie die Eltern und alle Verantwortlichen der Schulen dazu auf:

1. Die Kinder und Jugendlichen bitten wir, in keiner Weise weder mit dem Kinder- und Jugendanwalt, noch mit dem „Südtiroler Jugendring“ noch mit „young+direkt“ in Kontakt zu treten, sowie alle Versuche derselben, an die Kinder und Jugendlichen Werbematerial zu verteilen, abzuweisen.

 

2. Alle Schulen, bzw. deren Direktoren und Lehrpersonen rufen wir auf, den Kinder- und Jugendanwalt auf keinen Fall in die Schulen zu lassen.

 

3. Alle Gemeindeverwaltungen, sowie alle Jugendtreffs, Jugendzentren, Jugenddienste und Jugendverbände rufen wir auf, alle Versuche des Kinder- und Jugendanwaltes, sowie von Vertretern des Jugendringes, bzw. von „young+direket“, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und Werbematerial zu verbreiten, entschieden abzuweisen und zu verhindern.

 

4. Die Eltern rufen wir auf, ihre Kinder und Jugendliche von jedem Kontakt mit dem Kinder- und Jugendanwalt abzuhalten und jede Zusammenarbeit mit demselben von vorneherein zu verweigern, sowie jeden eventuellen Versuch desselben, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen, zurückzuweisen. Weiters rufen wir die Eltern auf, sich entschieden dagegen zu wehren, sollte der Kinder- und Jugendanwalt versuchen, in Schulen zu gehen. Dies gilt genauso für Vertreter des „Südtiroler Jugendringes“ und von „young+direkt“.

 

##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ##  ## 

 

Diese Stellungnahme hat der Vorstand des „Vereines für christliche Erziehung und Schule“ bei seiner Sitzung am 31. August 2010 beschlossen.

 

(Der Vorsitzende: RA. Dr. Hans Lunger)